Die Studierenden sollen aufgrund der vermittelten theoretisch-analytischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Handlungskompetenzen und durch praktische Arbeit in die Lage versetzt werden, systematisch und mit anwendungsbezogener wissenschaftlicher Methodik in unterschiedlichen Berufsfeldern des öffentlichen Dienstes selbstständig tätig zu sein. Notwendiger Bestandteil dabei ist, Verständnis für die rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge im nationalen, europäischen und internationalen Bereich und für die Probleme der Verwaltungsorganisation zu erreichen. Dadurch soll Personal für die Landes- und Kommunalverwaltungen herangebildet werden, das sowohl nach der individuellen Persönlichkeit als auch nach allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für den gehobenen Verwaltungsdienst geeignet und vielseitig verwendbar ist.